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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB/TOS)

Stand: 15.11.2025 – Geltend für PVQ und zugehörige Systeme

1. Geltungsbereich und Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Paul Schwarz (nachfolgend „Diensteanbieter“, „Betreiber“ oder „PVQ“), Bahnhofstraße 14, 18246 Bützow, E-Mail: kontakt@pavl21.de, und den Nutzern der PVQ-Webseite, der dazugehörigen Dienste und der durch PVQ bereitgestellten Softwareanwendungen.

Die Nutzung des PVQ-Panels erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich durch den Diensteanbieter zugestimmt.

PVQ stellt den Nutzern technische Funktionen (z. B. Server-Verwaltungssysteme, Player Manager, Theme Builder, Datenbank- und Backupmanagement) ganz oder teilweise kostenfrei zur Verfügung. Der Funktionsumfang kann von PVQ jederzeit erweitert, eingeschränkt oder geändert werden, um Systemstabilität, Sicherheit und Weiterentwicklung zu gewährleisten.

2. Account-Registrierung und Sicherheit

Für die Nutzung der Dienste ist die Registrierung eines Benutzeraccounts erforderlich. Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben (insbesondere E-Mail-Adresse und Benutzername) zu machen. Bei Änderungen dieser Daten sind sie unverzüglich in den Kontoeinstellungen zu aktualisieren.

Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten (Passwort und 2FA-Tokens) vollumfänglich selbst verantwortlich. Die Weitergabe von Accountdaten an Dritte oder die Nutzung des Accounts durch unbefugte Dritte ist strikt untersagt.

Zur Erhöhung der Sicherheit empfiehlt PVQ dringend die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA/TOTP) oder die Nutzung des biometrischen Login-Verfahrens über WebAuthn (Passkeys). Bei Verdacht auf Kompromittierung des Accounts (z. B. Unstimmigkeiten in den Activity Logs oder Session-Verlauf) ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich sein Passwort zu ändern und den Betreiber (Support) zu informieren.

Jede natürliche oder juristische Person darf nur einen Account anlegen (Verbot von Multi-Accounting zur Umgehung von Limitierungen oder Sperren). Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen und unbefristeten Sperrung sämtlicher betroffenen Konten.

3. Pflichten der Nutzer

3.1 Allgemeine Verhaltenspflichten

Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der PVQ-Dienste und -Infrastruktur geltende Gesetze des Bundesstaats Bundesrepublik Deutschland, europäische Rechtsvorschriften und Rechte Dritter zu wahren. Ein freundlicher, professioneller und sachlicher Umgangstag gegenüber Support-Personal und anderen Nutzern wird vorausgesetzt.

3.2 Verbotene Nutzung und strafrechtliche Relevanz

Es ist ausdrücklich verboten, die bereitgestellten Dienste, Server oder Ressourcen für folgende Zwecke zu nutzen:

  • Hosten, Verbreiten oder Downloaden von rechtswidrigen Inhalten (z. B. Kinder- und Jugendpornografie, gewaltverherrlichende Medien, politisch radikale Hetze).
  • Durchführen oder Initiieren von Denial-of-Service-Angriffen (DDoS/DoS), Portscans, Bruteforce-Angriffen oder Betrieb von Botnets / Command & Control (C2) Servern.
  • Krypto-Mining (z. B. Monero, Bitcoin) oder ähnliche CPU-/GPU-intensive Rechenoperationen auf kostenfrei gestimmter oder fremder Serverinfrastruktur ohne vorherige explizite, schriftliche Erhebnis.
  • Unbefugtes Verwenden geschützter geistiger Güter (z. B. Nulled Software, illegal erlangte Plugins oder Mods).

3.3 Missbrauch des Player Manager-Features

Der Player Manager dient der komfortablen Verwaltung legitimer Spieldaten. Die vorsätzliche Nutzung des Features zur massenhaften automatisierten Manipulation externer Server, illegalem Tracking von Spielern aus Nicht-Server-Netzen oder mutmaßlich vertragspflichtenüberschreitendem Datensammeln ohne Hinweisstellung des Serverinhabers ist untersagt.

4. Besonderes Widerrufs- und Kündigungsrecht des Anbieters (Virtualization-Verbots-Klausel)

Um eine hohe Verfügbarkeit der Systemstabilität der Infrastruktur einzuhalten, behält sich PVQ strikte Durchführungsberechtigungen im Bereich von Drittanbieter-Einbindungen vor:

4.1 Virtuelle Nodes (VPS/V-Root/Container)

Die Einbindung von Ressourcen über virtualisierte Unterbausysteme (wie etwa stark überbuchte vServer, Proxmox/KVM mit ungünstiger Zuweisung, LXC, OpenVZ) auf öffentlichen Markt-, Free- oder Shared-Bereichen des Panels bedarf der technischen Tauglichkeit. Störungen durch Noisy-Neighbor-Effekte von Provider-Seite ermächtigen PVQ zur vorübergehenden Sperrung oder Ausscheidung der Node aus dem Systemnetzwerk.

4.2 Home-Nodes (Heimnetzwerk, DynDNS, NAT)

Das Hosten von öffentlich buchbaren Systemressourcen oder Community-Servern über Heim-Internetanschlüsse (Private DSL/Cable-Leitungen, CGNAT, Residential IPs, Raspberry Pis, Home-Proxmox ohne statisches Routing) ist für Produktionszwecke ausgeschlossen, soweit nicht explizit für reine Privatnetzwerke gekennzeichnet. Bei Feststellung mutmasslicher Instabilitäten erfolgt ein Verbindungsabbruchseitens des Panels.

4.3 Reaktionsmaßnahme bei Verstößen

Bei Verstößen gegen Klausel 4.1 und 4.2 behält sich PVQ das Recht vor, die jeweilige Node im System als „Suspended“ oder „Blocked“ zu markieren, aktive Server auf stabile Cluster umzuschichten oder anzuhalten, ohne dass dem Betreiber daraus Ausgleichsansprüche entstehen.

4.4 Überlastungs-Klausel (Resource Hogging)

Führt ein Server-Prozess wiederholt zu unverhältnismäßiger Last (z. B. durch absurde Memory-Leaks im Custom-Scripting, Deadlock-Loops in Plugins oder untauglich konfiguriertes Logging), kann der Dienst automatisiert bis zur Beseitigung der Störung gestoppt oder terminiert werden.

5. Sicherheit und Verantwortung

PVQ setzt nach Stand der Technik geeignete und branchenübliche Sicherheitsmaßnahmen ein (z. B. TLS/SSL-Verschlüsselung, Cloudflare Turnstile, bcrypt-Passwort-Hashing, AES-256 für API-Keys), um das Panel vor Cyber-Angriffen und unbefugtem Datenzugriff zu schützen.

Trotz sorgfältiger Absicherung kann bei netzbasierten IT-Diensten niemals eine absolut fehler- oder risikofreie Systembetriebszeit gewährleistet werden. Der Nutzer erkennt an, dass die Verantwortung bezüglich der Konfiguration seiner Server (wie Passwort-Stärke rcon, Datenbankrechte, Einspielen aktueller Server-Jars zur Schließung von Sicherheitslücken wie Log4Shell) originär in seinem Verantwortungsbereich liegt.

6. Maßnahmen bei gehackten Accounts

Wird ein Benutzeraccount oder eine verbundene Node offensichtlich kompromittiert oder missbraucht, ergreift PVQ zum Schutz des Gesamtsystems sofortige Gegenmaßnahmen. Dies umfasst das Suspendieren des Accounts, Revokieren sämtlicher API-Schlüssel, Trennen verbundenen Discord-Tokens und Protokollieren forensisch relevanter Logs. Betroffene Nutzer sind angehalten, den Vorfall unter Vorlage aussagekräftiger Legitimitätsbeweise der Inhaberschaft über folgende Wege zu melden:

E-Mail: kontakt@pavl21.de (Betreff: Notfall / Account Security)
Discord: Über unser offizielles Ticket- und Supportsystem

7. Fair Use Policy (FUP) für Speicher und Traffic

Um eine faire Ressourcenverteilung zwischen allen Community- und Kunden-Nutzern zu ermöglichen, gelten folgende FUP-Richtlinien:

7.1 Speicherplatz-Nutzung

Zulässige Speicherung erstreckt sich ausschließlich auf produktive Dateien des betriebenen Dienstes (Server-Executables, Welt-Dateien, Mods, Plugins, Skripte, verhältnismäßig rollierende Logs). Das Zweckentfremden des Servertarif-Speicherplatzes als reine Datei-Ablage (Cloud-Storage-Ersatz, MP3-Sammlungen, ISO-Dateien, private Backup-Dumps externer Nicht-PVQ-Protokolle) ist nicht gestattet.

7.2 Traffic-Konsultation (Bandwidth)

Bandbreite (Upload/Download) steht im Rahmen der technischen Ports (i. d. R. 1 Gbps oder 10 Gbps Uplink je Node) und des bestellten Pakets im Fair-Use-Standard zur Verfügung. Fortwährender, unbegründeter Höchstlast-Traffic über längere Zeit (z. B. Hosten öffentlicher Datei-Mirrors) kann zum Drosseln der Schnittstelle führen.

7.3 Regelungen für Subuser (Mitglieder-Zugriffsverwaltung)

Vergibt ein Serverinhaber Zugangsrechte (Subuser / Unter-Benutzer) an Dritte, bleibt der Hauptnutzer im Rahmen dieser AGB primärer Ansprechpartner und haftungsrechtlicher Garantiegeber gegenüber PVQ bezüglich aller Handlungen und Regelüberschreitungen durch von ihm bevollmächtigte Subuser.

8. Externe Dienstleistungen auf Nodes / Haftung für Fremddienstleister

PVQ fungiert im Hinblick auf fremdgehostete Nodes (Marktplatz- oder Community-Nodes dritter Systeminhaber) rein als technisches Schnittstellen- und Administrationspanel. PVQ trifft keinerlei operative Betriebspflicht für Serverhardware, Rechenzentrumsverbindungen oder Netzwerkstabilität Dritter.

8.1 Auflösung der Node & Ablauf von Kündigung / Migration

Wird eine extern gekoppelte Node künftig durch den Node-Betreiber nicht weiter fortgeführt oder von PVQ aus technischen Notwendigkeiten aufgegeben, findet ein standardisiertes Phasenprotokoll Anwendung:

Phase / ZeitraumStatus der NodeMaßnahmen & Auswirkungen für Serverinhaber
Tag 0 (Ankündigung)Notice / WarningOffizielle E-Mail- und Discord-Benachrichtigung an alle Serverbesitzer. Neuanlagen auf der betroffenen Node werden ab diesem Moment konsequent blockiert.
Tag 1 bis 14Active / DepreciatedServer laufen im regulären Vollbetrieb weiter. Kunden sollten unverzüglich Backups laden und die Migration der Daten (mittels sftp oder Export-Werkzeugen) zu einer neuen Node veranlagen.
Tag 15 (Evacuation)Suspended (Frozen)Sicherheitsstrafsperrung des aktiven Spielbetriebs (Stop aller Prozesse). Der reaktionsbefugte Dateizugriff im Panel (FTP / File Manager) bleibt allein zum Datendownload aktiv.
Tag 30+ (Termination)Offline / TerminatedDie Koppelung der Node zum PVQ-Panel wird unwiderruflich gekappt. Noch verbliebene Rest-Instanzen oder verbleibende Metadaten der alten Umgebung erlöschen.

8.2 Sorgfaltspflichten für Fremdanbieter (Node-Hosts)

Node-Besitzer verpflichten sich, Wartungen im Voraus zu planen und Systemumgebungen zeitnahen Security-Patches (Linux Kernel, Docker Engine) zu unterziehen. Ein vorzeitiges Abschalten vor Abnahme durch die PVQ-Verantwortlichen stellt einen AGB-Verstoß dar.

8.3 Kündigungsfristen für Node-Besitzer

Möchte ein Node-Anbieter seine Infrastrukturverknüpfung aus dem PVQ-System ausgliedern, ist dies schriftlich oder über ein Support-Ticket mit einer Frist von mindestens 30 Kalendertagen vorher anzuzeigen, um Phase 8.1 reaktionsschnell zu gestatten.

9. Spenden (Donations & Freiwillige Beiträge)

PVQ nimmt von freiwillig unterstützenden Mitgliedern Spenden zur Abdeckung laufender Projekt-Infrastrukturkosten (wie zentrale Panel-Web-Root-Instanz, Domainkosten, SSL, Backup-Systeme) entgegen.

  • 9.1 Freiwilligkeit: Spenden sind gänzlich uneigennützig gegebene Zahlungen zur Unterstützung und Begünstigung der Gemeinschaft ohne Rechtsanspruch auf konkrete Gegen- oder Sondergewerbeleistungen.
  • 9.2 Erstattungs-Ausschluss: Gemäß Natur von Spendenbeiträgen sind Erstattungen, Chargebacks oder Rücktrittforderungen nach Eingang auf dem Zielkonto grundsätzlich und ausnahmslos ausgenommen.
  • 9.3 Ehrenzeichen / Badges: Gegebebenfalls als Dank verliehene kosmetische Belobigungen im Forum, am Profil oder in Discord (z. B. „Donator-Rang“) stellen keinen geldwerten Leistungspflichtvorteil oder Befriedungsgarantie vor Sanktionen bei Verstößen gegen AGB vor dar.

10. Premium-Funktionen und -Pakete

Sollte PVQ gebuchte Zusatzdienste (z. B. VIP-Ressourcen, spezielle Add-on, erweiterte Backup-Slots oder Vorzugssupport) entgeltlich bereithalten, kommen Sondervereinbarungen oder verbindlich dargestellte Bestellbeschreibungen auf dem Zahlungseingangsfenster als Zusatz zu diesen AGB wirksam ins Spiel.

Nicht bezahlte oder mit Rücklastschrift/Dispute belastete Beiträge rechtfertigen PVQ berechtigungsgemäß zur sofortigen Einschränkung des Funktionsvorteils auf Basis-Tier-Grenzen oder Zurückziehung des Leistungsmerkmals bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung.

11. Marktplatz für Node-Ressourcen

Im Falle einer Marktplatz-Schalte im Panel (wo Dritte gegen Ausgleich oder Credits eigene Hardwareressourcen bereitstellen), vertritt PVQ ausschließlich die Position einer IT-gestützten Schnittstelle und keinesfalls die des Hauptvermieters der entsprechenden Hardware-Ressourcen.

Konkurrierende Auseinandersetzungen über Speichergüte oder lokale Downtimes bei Marktplatz-Hosts betreffen direkt das Dienstverhältnis zwischen Anwender und dem deklarierten Fremd-Anbieter, obschon PVQ bei Missachten von Qualitätsgrenzen berechtigt bleibt, unzureichende Angebote auszulösen.

12. Geistiges Eigentum & Copyright

12.1 PVQ-Software und Design: Der Quelltext, das spezifische Frontend-UI-Styling, im Haus entwickelte Add-ons wie der Theme Builder, Player Manager, benutzerdefinierte API-Hooks sowie die Wortmarke PVQ unterliegen dem urheberrechtlichen Eigentum von Paul Schwarz. Modifizieren, Entwenden, Weiterverkauf oder Nachahmen in Konkurrenzprojekten ohne Lizenzabkommen wird zivil- und strafrechtlich geahndet.

12.2 Benutzerinhalte: Auf den Servern aufgesetzte Spiel-Konfigurationen, eigene Scripts, Maps oder Codeeigene Bautypologien des jeweiligen Kunden verbleiben im Alleineigentum des Kunden. PVQ beansprucht an den operativen Daten der Nutzer keinerlei urheberrechtliche Besitznahme.

12.3 DMCA & Copyright-Beschwerden: Urheberrechtsverstöße durch gehostete Drittinhalte bei Meldung von Rechteinhabern führen nach Prüfung (Notice-and-Takedown) zu unbefristeter Sperre des inkriminierten Bereichs zur Abwehr gesetzlicher Störerhaftung.

13. Verfügbarkeit und Wartungsarbeiten

PVQ strebt eine im Jahresdurchschnitt möglichst reibenswerte Betriebszeit (SLA-Ziel) der Hauptschnittstelle an. Ungeachtet dessen kann das System wegen sicherheitskritischer Arbeiten, Updates der Basisarchitektur oder Wartungsarbeiten im Rechenzentrum zeitweise limitiert ansprechbar sein.

Planbare Wartungsfenster werden, soweit betrieblich angebbar, im Voraus angedeutet (z. B. über das Panel-Informationsbanner oder im Discord-Kanal). Es entstehen hieraus keinerlei Schadens- oder Leistungsausfallforderungen gegen den Betreiber.

14. Subunternehmer und Cloud-Provider

Zur Realisierung professioneller Anbindungsarchitektur agiert PVQ eng mit spezialisierten Rechenzentrumsdienstleistern, Hosting-Anbietern und Netzwerksicherheitsinstitutionen zusammen (z. B. Serverinfrastruktur bei renommierten Partnern in Frankfurt/Main, Botschutz durch Cloudflare, E-Mail-Dienstnetzwerke über dedizierte eigene Root-Instanzen).

PVQ ist jederzeit ermächtigt, die infrastrukturellen Zulieferer, Cloud-Architekturen oder Upstreams ohne Einzelzustimmung der Kunden durch andere leistungsgleiche oder überlegene Vertragsprofis abzulösen.

15. Support-Richtlinien und Reaktionszeiten (SLA)

Support wird vorrangig als Community-Support über das im Panel vorgesehene Ticketnetzwerk oder begleitend im Discord gewogen. Eine bestimmte Mindestantwortzeit für unentgeltlich geholte Supportanliegen ist vertraglich vorbehalten, jedoch im Standard nicht fest zugesagt.

Die Unterstützung umschließt ausschließlich die Bedienfähigkeit des PVQ-Panels selbst sowie Schnittstellenkonstellationen (Login, Rechteverlust im System, Bugs in den Panel-Add-ons). Allgemeine Programmiertrainingseinheiten für Minecraft-Java-Skripting oder Hilfe für nicht funktionierende Mods von Dritt-Entwicklern stellen keine originäre PVQ-Supportpflicht dar.

16. Vertragslaufzeit, Kündigung und Sperrung

Der Nutzungsvertragsvertrag zu kostenlosen Systemen auf PVQ wird grundsätzlich unbefristet geschlossen. Er kann sowohl durch den Nutzer als auch durch PVQ unkompliziert per jederzeitiger Willenserklärung gelöst werden (bei Nutzern durch Ausführung der Kontolöschung nach § 12 der Datenschutzerklärung im Benutzerkonto).

Sperrungen wegen mutmaßlicher AGB-Übertrittshandlungen lassen das Recht von PVQ auf rechtliche Aufbereitung des Vorfalls unberührt.

17. Änderung der AGB

PVQ behält sich vor, diese AGB bei rechtlichen Anpassungen, Fortentwicklung der Funktionen oder aus anderen hinreichend sachlichen und betrieblichen Rechtfertigungen einzelflächig weiterzuführen.

Wesentliche Anpassungen werden den Nutzern schriftlich oder elektronisch (E-Mail/Dashboardhinweis) in angemessener Zeit mitgeteilt. Widerspricht ein Nutzer der neugeänderten Bestimmung nicht ausdrücklich binnen 14 Tagen nach Auslösung, erstreckt sich die Fortsetzung der Nutzbarkeitsentgegennahme auf Zustimmungserklärungen. Bei aktivem Widerspruch kann der Nutzungsvertrag ordentlich aufgelöst und der Account deaktiviert werden.

18. Rückgaberecht / Widerrufsbelehrung (bei kostenpflichtigen Elementen)

Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben bei kostenpflichtigen Buchungen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern keine berechtigten Sonderausnahmen wirksam ergriffen werden.

Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Gütern und Sofortauslieferungen: Bei Bestellung sofort einsatzentsperrter digitaler Produkte (z. B. sofort bereitgestellten Serverressourcen, virtuellen Gutschriftkontoreizen oder freigestimmten API-Aufwertungen) stimmt der Kunde ausdrücklich der sofortigen Beginnverpflichtungsprüfung zu und dokumentiert seine Kenntniserklärung darüber, dass mit einvernehmlicher vollständiger Auslieferung vor Abhandlung des Fristfensters das gesetzliche Rückabwicklungsgesetz nach § 356 Abs. 5 BGB erlischt.

Muster-Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, senden Sie uns bitte dieses Formular ausgefüllt zurück.)

— An: Paul Schwarz, Bahnhofstraße 14, 18246 Bützow / E-Mail: kontakt@pavl21.de

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)...

— Bestellt am (*) / erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)

19. Besondere Bestimmungen für kommerzielle Nutzer

Gewerbetreibende, Streamer mit Monetarisierung oder Unternehmensstrukturen, welche ihre kommerziellen Kundennetzwerke über PVQ unterhalten, verpflichten sich, gesetzliche Verpflichtungen ihres Herkunftslands eigenständig umzusetzen (Impressumspreispflichten, rechtsgemäße Zahlungsabläufe auf Game-Servern).

Für kommerzielle Nutzung von Kundendaten über das PVQ-System verpflichtet der kaufmännische Anwender sich zum obligatorischen Ersuchen des Abschlusses eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

20. Schutz der IT-Infrastruktur & Verzicht auf Haftbarmachung

PVQ verwendet komplexe automatisierte Sicherheitssysteme, welche bei Erfassung potenziell mutmaßlicher Netzangriffe (z. B. ungewöhnliche TCP-Verkehrsmassen, anstürmende Verbindungsabbrüche) entsprechende Firewall- oder Routingabwehrregeln auslösen können (z. B. Null-Routing, temporäres Einschränken des Server-Routings). Aus berechtigt aktivierten Schutzhandlungen abgeleitete Umsatzaufhebungsansprüche des Nutzers gegenüber PVQ sind gänzlich ungültig.

21. Sanktionsregelung bei Regelverstößen

Wiederholt unerbetenes Fehlverhalten gegen unsere Bestimmungen rechtfertigt je nach Schweregrad sofortige disziplinstrafrechtliche Interventionen in abgestufter oder ungehaltener Weisungsreaktanz: Verwarnungen im Profil, Drosselung von Berechtigungen, Unterbrechung der Auslastbarkeit von Spiel-Instanzen (Freeze/Suspend), unwiderrufliche Terminierung betroffener Server, permanente Hausverbotserteilungen, Strafverfolgungsangaben an Rechts- und Polizeiermittler bei Vorfällen, welche dem StGB verstoßen.

22. Streitbeilegung und Online-Plattform (OS)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG sind wir als Diensteanbieter weder verpflichtet noch vorbehaltlos grundsätzlich bereitet.

23. Geltendes Recht & Gerichtsstand

Auf sämtliche Geschäfts- und Verhältniskonzepte dieser AGB findet ausnahmslos das bundesrepublikanische Recht der Bundesrepublik Deutschland unter striktem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) seine uneingeschränkte Rechtssetzung. Erfüllungsort sowie primärer Gerichtsstand für sämtliche Streithandlungen – im Umgang mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei fehlendem festen Inlandssatz des Streitbevollmächtigten – ist in Zuständigkeiten für 18246 Bützow / Rostock begründet.

24. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen

24.1 Unentgeltliche Dienste: Für unentgeltlich erbrachte Leistungenhaftet PVQ nur nach Maßgabe des BGB bei nachzuweisender Arglist, vorsatzgelagerter Schädigungsabsicht oder dem Verschulden schwerster grober Fahrlässigkeit vonseiten der Hauptverantwortlichen oder gesetzlich bestimmbaren Vertretersysteme.

24.2 Leichte Fahrlässigkeit: Eine Schadensersatzpflicht bei leichtfahrlässigem Handeln wird insoweit verbindlich begrenzt auf die Verletzung existenziell unverzichtbarer Hauptleistungspflichten (Kardinalspflichten), deren Erfüllung zur Erreichung des gesamten Auslösungsvertrags Zwecks unerlässlich und maßgebend anzusehen ist; hierbei prozessrechtlich maximiert auf vertragstypische, vom Betreiber im Entwurf vorhersehbare Schadensgrenzen.

24.3 Zwingende Haftungsvorschriften: Unberührt vorstehend greifender Haftungsimmunisationen verharren gesetzlich gebietende Schadensrechtsnormen bezüglich von Verletzungen des Lebens, Körpers oder Gesundheit von natürlichen Rechtsteilnehmern sowie bindender Richtlinien aus dem Produkthaftungsgesetz.

25. Besondere Bestimmungen für Node-Betreiber und Fremdinfrastruktur

25.1 Selbstständiger Betrieb: Schließt ein externer Seitenpartner eine Hardwareeinheit (Node) am PVQ-System auf, geschieht dies in rechtlicher, administrativer und wirtschaftlicher Eigenregie des jeweiligen Inhabers der Hardware. PVQ wird keinesfalls als Betreiber, Mieter oder Pächter dieser Infrastruktureinheit verstanden.

25.2 Sicherheit und Schadensfreistellung: Der Node-Anbieter stellt PVQ ausdrücklich und uneingeschränkt von sämtlichen Schadensersatz-, Verwaltungs- und Störerhaftungsaufwendungen auf erstes Auffordern frei, falls aufgrund missbräuchlicher, leichtfertig unabgesicherter Ausgestaltung oder schädigender Software, die über die betreffliche Hardware zutage tritt, Dritte Forderungen gegenüber PVQ formulieren.

25.3 Hosting-Standort Europa: Zur Einhaltung verlässlicher Datenschutzstandards (DSGVO) sind öffentlich und uneingeschränkt vergebbare Servernodes nur zu betreiben, soweit sich der Hardware-Standort (Rechenzentrum) innerhalb territorialer Staatenverbände der Europäischen Union (EU), des EWR oder des Data Privacy Framework (DPF) zugunsten eines gleichwertig abgesicherten Niveaus erweist.

26. Datensicherung und Verantwortlichkeit für Backups

Der Nutzer und Serverinhaber ist unverändert, primär und uneingeschränkt für das Vorhalten und Erstellen einer verlässlichen, außerhalb von PVQ gelegenen Backuplichen Sicherungskopie für sämtlich wichtige Systemdaten selbstverpflichtet verantwortlich (Obliegenheit der Datensicherung).

Obgleich PVQ oder verbündeten Nodes gelegentliche Schnellsicherungen (Automated Snapshots, Backup-Manager im Panel) aus technischer Routine oder Komfortfunktionen anbieten, begründet diese Funktionalität unter keinen rechtlichen Voraussetzungen eine Zusicherungsgarantie auf hundertprozentig rekonstruierbare Wiederherstellbarkeit im Eventuellfall von Speichergruppenfehlern (Bitrot, Hardwareschrott im Raid-Array, Ausfall des Speichersystems). Ein vertragsbedingter Rechtsanspruch auf Erhaltungszuschlag von Verlustdaten aus nicht durch den Kunden privat abgespeicherten Offline-Datenbeständen ist ausnahmslos ausgenommen.

27. Externe Drittdienste, APIs und Integrationen

Bedient sich das Panel extern verarbeiteter API-Werkzeuge, etwa zur Abfrage von Länderstandortdaten in Session-Listen (via ip-api.com), Botschranken von Cloudflare, Foto-Hintergrundabfragen (Unsplash API) oder Missbrauchsermittlungensbefragungen (AbuseIPDB), stimmt der Anwender im Einklang mit der zugehörigen Datenschutzerklärung zu. Die Berechtigung und Dauer solcher Integrationen bleiben PVQ frei vorbehalten, Anpassungen oder Einstellungen solcher Konnektor-Aufrufe sind jederzeit möglich.

28. Sanktionen bei Verstößen und Hausrecht

Das virtuelle Hausrecht zum Schutze der Störfreiheit von Plattform und Mitgliedergemeinschaft liegt unangefochten bei Paul Schwarz und benannten Administrationsexperten. Es berechtigt zum Durchführen unangeführter Sofortinterventionen (Kick, Warn, Mute im Support-Umfeld, Quarantäneverfügung gegenüber verseuchter Datenpfade, temporäre Ausstempelung von Tokenzugriffen), sofern berechtigte Gefährdungslagen eine präventive Unterlassensvorgabe vorschreiben. Die Dokumentation hinreichend entnahmbare Log-Evidencen bleibt hierbei für mögliche Rücküberprüfungen als Nachweisbestand gewahrt.

29. Unzulässiges Automated Scraping und Reverse Engineering

Das automatisierte, maschinengestützte Abgreifen (Scraping/Crawlers/Harvester) von Code, API-Strukturen, Themen-Templates, Serverbestandsdaten oder Member-Informationen vom PVQ-Portal zum Zweck der fremdzielgerichteten Auswertung, kommerziellem Modelltraining für externe KI-Engines, Clonen des Systeminhalts oder Aushebeversuch des Urheberrechtsschutzes ist verboten, insoweit keinerlei vertragliche Berechtigungsvergabe vereinbart wurde. Reverse Engineering am Code des Themes, an lizenzierten Erweiterungen oder am Schutzschaltungsprinzip zieht Schadensverfahren nach sich.

30. Pflichten zur unverzüglichen Meldung von Sicherheitslücken (CVD)

Sollte ein Anwender, Forscher oder Subuser unvorhergesehene Schwachstellen (Bugs im Rechtekonzept, Eskalierungswege nach Root-Ebene im Docker-Namespace, SQL-Injection in individuellen Modulschnittstellen, fehllaufende Auth-Knoten) aufdecken, verpflichtet sich der Finder auf strikte Verschwiegenheit (Responsible / Coordinated Vulnerability Disclosure). Der Sachverhalt ist augenblicklich dem Projektverantwortlichen über kontakt@pavl21.de (Betreff: Security / Vulnerability) vertraulich einzugeben. Ein Ausnutzen zum Erschaffen von Bereicherungsvorteilen oder der öffentliche Verrat des Exploits im Raum von Sozialen Medien führt vor vollständigen Rechtsschutz zur unverzüglichen juristischen Strafverfassungsverarbeitung.

31. Haftungs- und Rechtsschutzansprüche aus Lizenzierung Dritter

Spezielle Spieletechnologien, die der Kunde über PVQ-Systeme lauffähig gestaltet (beispielsweise Mojang Studios/Minecraft, FiveM/CFX, Oxide, Valve SteamCMD-Instanzen), unterliegen den proprietären EULA-Vorschriften und Lizenz-Vereinbarungen der betroffenen Rechtsbesitzer. PVQ erbringt rein das neutrale Ausführungsgerüst – Verstöße des Kunden gegen externe EULAs (beispielsweise rechtswidrige Pay2Win-Mechaniken im Minecraft-Betrieb) verantwortet ausschließlich der betreibende Eigentümer des Spieleservers.

32. Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Sofern im Einzelfall gesetzliche Bestimmungen der Verbraucherordnung keine zwingend abweichenden Vorschriften vorhalten, verjähren vermögens- oder prozesshaft abwehrsüchtige Schadens- beziehungsweise Aufwendungsansprüche aus oder im Zusammenhang mit Dienstleistungsbeziehungen zur Plattform innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Bekanntwerden oder pflichtgemäßer Entdeckbarkeit seitens des Anspruchsstellenden.

33. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertragswerks als ganz oder abschnittsweise fehlerhaft, rechtserweitend unzutreffend oder gerichtlich unzureichend verfestigen, tangiert dies die rechtliche Wirksamkeit und Festigkeitsdauer der verbleibenden AGB-Artikelstämme in keiner Weise (Salvatorische Klausel). An die Stellungsfläche ungültig klassifizierter Textbestandteile rückt unverzüglich jene zulässig formulierbare Gesetzgebungskurve, die der ursprünglichen wirtschaftlichen und sicherheitspartnerschaftlichen Grundintention von PVQ am authentischsten nahekommt.

34. Gerichtsstandsvereinbarung und Rechtswahl

34.1 Rechtswahl: Für alle aus diesen AGB erfließenden Rechtsverhältnisse gilt vorbehaltlos materiell und prozessuell deutsches Recht unter Ausschluss internationaler Kaufstandsregeln (UN-Kaufrecht).

34.2 Gerichtsstand: Bei Streitpunkten mit kaufmännisch eingetragenen Wirtschaftsunternehmern, juristischen Entitäten des öffentlichen Bundes- und Privatrechts oder Anwendern ohne gerichtsüblich nachvollziehbaren inländischen Aufenthalt gilt Bützow beziehungsweise Rostock als exklusiv berufener Gerichtsstand für sämtliche aus dem Rechtsverlauf generierbare Entscheidungsfindungen vereinbart.

34.3 Vorrang des Verbraucherschutzes: Abweichend von obigem Grundsatz genießen verifikationsbestätigte Privatsichere Verbraucher im Sinne des europäischen Binnenvertragsrechts vollen Anspruch auf Beibehalt gerichtlich bindender Schutzpräsumtionen am örtlichen Wohngrund-Gerichtsbereich ihres europäischen Wohngebiets.

35. Schlusserklärung

Mit erfolgreichem Vollzug des Kontoeröffnungsprozesses, fortwährender Anmeldung am Portal, Ergreifen angelegter Serverinfrastruktur oder anderweitiger interaktiver Systempartizipation bekundet der Anwender feierlich, das hiesig geschriebene AGB-Konstrukt vollumfänglich gelesen, juristisch verstanden sowie grundlegend als rechtskonform und beidseitig handlungsläufig anerkannt zu haben.

36. Automatisierte Bereinigung von Benutzer-Accounts (Inactivity Policy)

Aus berechtigtem Interesse an Ressourceneinsparung, Speichereffizienz und der Systembereinigung (Datensparende Maßnahmen gemäß DSGVO) unterhält PVQ strukturierte Regeln zur Inaktivität: Benutzerkonten, die seit mindestens 90 Tagen keinen dokumentierten Session-Login im Webpanel ausweisen und auf welchen keine aktiven, kostenpflichtigen Dauerserviceverträge laufen oder produktiv konfigurierte Nodes operieren, können mitsamt damit zusammenhängender ruhender Gratis-Server ohne Schadensersatzfolge automatisiert oder durch administrative Entscheidung für die Säuberung zum Erlöschen gelöscht werden.

37. Berechtigung zur Einsicht und Änderung von Dateien durch Seitenbesitzer

Aus Anlaß akuter Gefahrenabwehr, Schadensergründungen in Systemauslastungen oder forensischer Prüfung auf kriminell unerlaubtes Datei-Einspeisen (z. B. aufgefundenes Schad-Binary) besessen von berechtigten Interessen an der Plattform-Infrastruktursicherheit behalten die obersten Systeminhaber (PVQ-Leitung) die systemisch gewährte Handhabung ein, gezielte Prüfungsinstrumente im Dateiverwaltungssystem des Kunden anzuwenden und sicherheitskritisch defekte Skripte durch Unterlassungsbefehlen (wie stop, rm oder delete) abzukoppeln.

38. Serverinhaber (Owner) im Verhältnis zum Node-Inhaber (Verantwortlichkeiten)

Es besteht strikte rechtliche und funktionstypologische Tennungslinie auf PVQ-Strukturen: Der Serverinhaber (Owner) mietet oder verwaltet die konkrete Spiel- beziehungsweise Software-Containerinstanz, verantwortet ihr rechtgemäßes Aufhalten am Markt (Impressum des Minecraft-Servers, Spielregeln, Moderation). Der Node-Inhaber stellt hingegens die physikalische Rechenkapazität bereit. Störungen durch Spielerverstöße auf dem konkreten Game-Server tangieren primär die Verantwortung des Serverinhabers vor dem Node-Anbieter sowie im Verhältnis zu den jeweiligen Community-Vorgaben.

39. Umgang mit Serverinhabern (Ownern) auf Nodes im Warteschlangen-Zustand (Suspension, Kündigung & Evacuation-Ablauf)

Gerät eine externe Node unverschuldet von PVQ-Seiten in eine ungelöste Betriebskrise (beispielsweise infolge versäumter Servermieten des externen Hosters im Rechenzentrum, Auslösen behördlicher Sperranliegen beim Provider des Dritten oder ungeahndet abgekappter Infrastrukturzugriffe), bemüht sich PVQ um zeitiges Benachrichtigungs-, Migrations- und Schutzhandling (siehe Phase 8.1). Sollten Hardwarezugriffe durch den externen Rechenzentrumsbetreiber vor Vollendung von Migrationen entfallen sein, bestehen unbenachteiligt von Verbleibensabsätzen keinerlei Ausgleichshaftungspflichten gegen die PVQ-Systeminhaberschaft, da diese am Versäumnis der jeweiligen Fremdstelle nicht schädigungsbezogen teilhaben kann.

40. Recht zur einseitigen Sperrung von Nodes & Servern bei grober Vernachlässigung („Abstürzende Server“)

Verweist ein Node-Besitzer monatelang ungehindert auf instabil fehlerkündende Speicherzellen oder hinterlässt eine permanent abstürzende Systeminstanz („Crash-Loop / Kernel Panic / Unattended Abort“), welche das Haupt-Panel durch stückgeknüpfe API-Dauerbefragung belastet oder verbundene User nachhaltig schädigt, übt PVQ ohne Gewährung eines Fristvorschubs die Einholung der Koppelungsberechtigung aus, klinkt die besagt störende Node eigeninstruktiv ab und leitet Sicherheitsvorgaben zur Abwehr von Reputationsverlust und Systemausfällen am Portalnetz ein.

41. Verpflichtungen von Team-Mitgliedern (Staff, Mods, Support)

Mitglieder des ehrenamtlichen oder beauftragten Support- und Moderationsteams (Staff) unterliegen im Umgang mit Kundendaten am PVQ-System vertiefend unbedingter Schweigepflicht (§ 6 DSGVO Verpflichtungsgarantie / Datengeheimnisauftrag). Jedoch darf aus intern genehmigter Einblicknahme keineswegs persönlicher Nutzen im eigenen Umkreis gezogen, fremde Server abgelesen oder Datenkopien auf eigene Apparate übersendet werden. Übertrittshandlungen führen im gleichen Lichte zu verzugsloser Entfernung aus dem Mitarbeiternetz, dauerhafter Kontobannte durch das System sowie Verfolgung nach behördlichen Vorgabeansprüchen.

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